Kommunen

Ab 1. Januar 2011 haben rund 2,5 Mio bedürftige Kinder einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Diese umfassen u.a. Zuschüsse zum gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder in der Kita, übernahme der Kosten von Tagesausflügen, notwendiger Lernförderung sowie den Beiträgen für den Sportverein.


Die Verantwortung für die Umsetzung hat der Gesetzgeber bewusst an die Kommunen und Jobcenter abgegeben, da diese vor Ort die genauen Umstände der Berechtigten kennen.


Wir bieten jahrelange Erfahrung im Bereich der Sozialkarten,
die wir als Projektpartner der FamilienCard Stuttgart sammeln konnten. Unser elektronisches Verrechnungssystem auf Basis von Chipkarten bietet den Verwaltungen und Leistungs-
empfängern eine Reihe von wesentlichen Vorteilen im Vergleich zu Papiergutscheinen:

  • Guthabenverwaltung auf gesicherten Chipkarten
  • Kartensperre bei Verlust möglich
  • Strikte Trennung des Guthabens auf dem Kartenchip für die einzelnen Bereiche des Bildungspaketes Lernförderung, Schulbasispaket, Mittagessen und Mitmachen
  • Zahlungsfluss erfolgt Cent-genau erst nach erfolgter Leistungserbringung
  • Keine Belastung der Kommune mit nicht eingelösten Guthaben der Karteninhaber
  • Genügt den Reporting-Ansprüchen des BMAS
  • Kurzfristige individuelle Systemanpassung durch unsere eigenen Programmierer
  • Preisgünstiger Systembetrieb mit permanenter Transparenz bei vollem Datenschutz


Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Konzeption, eine überzeugende technische Umsetzung und engagierte Betreuung.


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